Arbeitssicherheit

Wir stellen Ihnen eine externe Sicherheitsfachkraft und übernehmen die Aufgaben nach §§ 5,6 ASiG sowie der Regelbetreung, Arbeitssicherheit, Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.


Grundsätzliches für Arbeitsmittel


Nahezu jedes Arbeitsmittel unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet den Prüfumfang jedes Arbeitsmittels festzulegen. Dies wird im Allgemeinen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Hierbei gilt zu beachten, dass bei bestimmten Arbeitsmitteln (wie z.B. Druckbehälter) die Prüffrist und die Prüforganisation (z.B. TÜV) gesetzlich festgelegt ist. In dem Fall darf von der Prüffrist nicht abgewichen werden.
Grundsätzlich sollte bei der bei der Festlegung des Prüfumfangs wie folgt vorgegangen werden:



Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit


  • Begehungen in regelmäßigen Abständen
  • Schriftliche Zusammenfassung, inkl. Bilddokumentation
  • Entwickeln von Maßnahmen, nach betrieblichen Gegebenheiten.
  • Nachgespräche der entwickelten Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltenspräventation mit den Betriebsangehörigen, Vorgesetzten
  • Schriftliche Zusammenfassung als Dokumentation für die Betriebsleitung.
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Vorgehensweise nach den neuen Vorschriften der DGUV 
  • Jahresabschlussbericht
  • Unterstützung bei der Durchführung Gefährdungsbeurteilung.
  • Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
  • Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten, Information und Aufklärung, kollektive sicherheitstechnische Beratung der Beschäftigten.
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit: Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
  • Untersuchung nach Ereignissen: Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
  • Beratung zu Rechtsgrundlagen.
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen: Teilnahme an Dienstgesprächen, Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz, Teilnahme an Betriebsversammlungen
  • Selbstorganisation: ständige Fortbildung


Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten und vieles mehr. Umsetzung und Planung der betriebsspezifischen Betreuung mit Ihren Inhalten.

Share by: