SCHULUNGEN AUCH WÄHREND DES LOCKDOWNS WEITER MÖGLICH!
Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 16.12.2020 lässt unter bestimmten Bedingungen berufliche Weiterbildung zu. Wichtig ist hierbei, dass ein Aufschieben der Prüfungen bis nach dem 10.01.2021 nicht möglich ist, wie bspw. bei akutem Personalbedarf oder drohendem Fristablauf. Wichtig ist auch, das es sich um eine berufliche Bildungsmaßnahme handelt, wie beispielsweise Gabelstapler-Führerschein, Kranführerschein oder ein Ladungssicherungsseminar. Private Weiterbildungen sind strikt verboten! Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!