Bei einem Gerät dessen Standort nicht ohne Hilfsmittel verändert werden kann, das über eine feste und geschützt verlegte Leitung an die elektrische Anlage angeschlossen ist und bei
bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten wird, darf die für die Wiederholungsprüfung verantwortliche Elektrofachkraft entscheiden, ob die Vorgaben nach VDE 0701-0702 Abschnitt 5 oder die Vorgaben aus VDE 0105-100 anzuwenden ist.
Prüffristen
Bei elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln beträgt die Prüffrist 4 Jahre.
Sonderregelung bei z.B. Feuchträumen und Küchenzeilen: Prüffrist 1 Jahr.
Bei elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln beträgt die Prüffrist 1 Jahr.
Bei elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) beträgt die Prüffrist ein Jahr.
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